Einlass und Jugendschutz

Einlass

Der Einlass auf das Festivalgelände ist ab 13:30 Uhr möglich und erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Tickets:

- Standardticket, Pre-Sale und Early-Bird (Erwachsene): 

mit Vorlage eines Personalausweises oder Reisepass

- TIME-TICKET ab 17 und 20 Uhr:

Zugang wie beim Standardticket jedoch erst ab 17 bzw. 20 Uhr.

- TEENS 16-18 Jahre/Schüler/Studenten/Handicap:

Mit Vorlage eines Personalausweises/Reisepass + des entsprechenden Ausweises für Schüler/Studenten oder Behindertenausweises

Familienticket: 

Bändchen werden beim Einlass an die unter 16-jährigen Gäste nur in Begleitung ihrer Eltern ausgegeben. Eine Aufsichtsübertragung  für die 16 bis 18-jährigen eigenen Kinder an eine andere über 18-jährige Person ist dennoch möglich (für den Fall, dass der Elternteil das Gelände verlassen will/muss). Dies muss allerdings schriftlich mit einer Aufsichtsübertragung am Einlass hinterlegt sein.

 

EINLASSREGELN:

Wir bitten um Verständnis, falls beim Einlass nicht alles 100% funktioniert. Wir veranstalten das Festival zum ersten Mal und können auch nur lernen! Wir haben am Einlass gewerbliche und freiwillige Sicherheitsmitarbeiter. Seid zueinander freundlich und folgt den Anweisungen der Ordner, dann läuft alles reibungslos und geht schneller! 

Nehmt bitte keine unnötigen Gegenstände mit.

Die meisten Leute haben auf Festivals einen Geldbeutel, das Smartphone, bei schlechtem Wetter ein Regencape und eventuell Feuerzeug und Zigaretten dabei. Viel mehr braucht man eigentlich nicht. Wer Angst vor Dehydration hat, kann sich einen weichen, dursichtigen Plastikbeutel im leeren Zustand mitnehmen und sein Getränk am Wasserhahn auf dem Gelände befüllen. 

Wir haben aber auch Mineralwasser zu sehr günstigen Preisen (ist und bleibt Grundbedürfnis)!

Folgende Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden:

- Waffen, gefährliche und harte Gegenstände (z.B. Flaschen, Messer, Regenschirme, Gasflaschen-/kartuschen usw.) 

- illegale Betäubungsmittel

- Alkohol

Jugendschutz

Der Zutritt zum Festival ist durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.

KINDER UND JUGENDLICHE AB 12 BIS 16 JAHREN....

dürfen in Begleitung eines Elternteils das Festivalgelände betreten. Unter 12 Jahren ist der Zutritt untersagt.

Wir gestatten keine Aufsichtsübertragung für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. 

Wir möchten möglichst eine Verletzung der Aufsichtspflicht entgegenwirken. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Eltern den ganzen Tag/Abend neben ihren Kindern stehen oder "im Nacken sitzen", aber letztendlich sie wohl am besten, was gut für ihre Kids ist und sollten ein Auge darauf haben.

Wir haben dafür gesorgt, dass Eltern mit ihren Kindern vergünstigt das Bunnycow Festival besuchen können. 

Dementsprechend können über den Button "Tickets" Familientickets erworben werden.

Als Veranstaltende wollen wir auch unseren jüngeren Gästen den Zugang zum Bunnycow Festival ermöglichen und möchten für die Sicherheit und Gesundheit unserer Jugend sorgen.
 

Deshalb bitten wir unsere unter 18-jährige Gäste folgende Regeln zu beachten:
- Kein Crowdsurfen
- Das Betreten der Bar/Cocktailbar ist untersagt
- Nicht im gedrängten Publikum/Pogo und direkt vor der Bühne aufhalten
- Das Tragen eines Gehörschutzes ist bei allen Konzerten Pflicht

Als Veranstaltende nehmen wir uns das Recht heraus, am Festivalabend den Zugang zu gewissen Bereichen weiter einzuschränken, sofern ein Risiko für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besteht.

JUGENDLICHE ZWISCHEN 16 UND 18 JAHREN...

dürfen die Veranstaltung ohne eine erziehungsbeauftragte Person bis 24 Uhr besuchen.

Eine Aufsichtsübertragung ist möglich. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ist der durchgängige Besuch gestattet! 

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf für maximal einen Jugendlichen die Aufsichtspflicht übernehmen.
Das Einverständnis der Eltern zur Erziehungsbeauftragung ist im verlinkten Formular schriftlich zu erklären und dem Veranstalter gemeinsam mit den Ausweisen des Jugendlichen und der erziehungsbeauftragten Person vorzuweisen.

 

WIE FUNKTIONIERT EINE AUFSICHTSÜBERTRAGUNG UND WAS SOLLTE MAN BEACHTEN?

Um die Erziehungsbeauftragung wahrzunehmen müssen beide Personen gemeinsam am Eingang das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht und ihre Ausweise vorweisen

Nur dann bekommt die beaufsichtigte Person auch das entsprechende Einlassband um sich bis zum Ende der Veranstaltung auf dem Gelände aufhalten zu können. Prinzipiell können erziehungsbeauftragte Person und beaufsichtigte Personen auch getrennt anreisen. Allerdings darf die Erziehungsbeauftragte Person nicht einfach wieder gehen und den Minderjährigen alleine auf dem Gelände lassen. Sollte dies der Fall sein wird der Minderjährige (nach 0 Uhr) des Geländes verwiesen. Sollte er, aus irgendwelchen Gründen, nicht in der Lage seinen Heimweg aus eigener Kraft anzutreten, behalten wir uns das Recht zur Herausgabe der Daten des Erziehungsbeauftragen an 3. Personen (z.B. Sanitäter) vor.

Die zu beaufsichtigende Person sollte im Blick zu behalten werden, denn der erziehungsbeauftragte bürgt für deren Sicherheit! Die Aufsichtsperson übernimmt für den Zeitraum der Übertragung der Aufsichtspflicht (Erziehungsbeauftragung) die Verantwortung für den/die ihm anvertrauten Jugendlichen und kann im Ernstfall (z.B. unangemessen hoher Alkoholkonsum oder ähnlichem) auch tatsächlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden! 

Wir erwarten nicht, dass ihr den ganzen Abend nebeneinander steht und zu zweit aufs Klo geht. Aber überlegt euch gut, für wen ihr die Aufsichtspflicht übernehmt. Die Eltern sollten den/die Freund/in, die Aufsicht übernimmt kennen, bevor die Übertragung unterschrieben wird.

 Ihr kennt euch gegenseitig wohl am besten und glauben fest daran, dass ihr das vernünftig hinbekommt!

 

ABGABE VON ALKOHOL ODER CANNABISPRODUKTEN VON BESUCHERN AN JUGENDLICHE

Am 01. April ist das CanG in Kraft getreten.

Bei unserem Veranstaltungsgelände handelt es sich auch um ein Sportgelände. Zudem ist uns der Jugendschutz wichtig. Es werden am Veranstaltungstag Jugendlich und Kinder vor Ort sein. Deshalb ist nicht gestattet auf dem Gelände Cannabis zu konsumieren. 

Sollte ein Erwachsener der Meinung sein, dass er kiffen muss, dann soll er bitte das Gelände verlassen und sich ausser Sichtweite begeben. Dann gibt es weder für euch, noch für uns Probleme.

Wer auf dem Gelände Cannabis konsumiert wird von der Veranstaltung verwiesen.

Es ist streng untersagt sowohl Alkohol (Bier/Wein an unter 16-jährige; Spirituosen/Cocktails an unter 18-jährige) und Cannabisprodukte an unter 18-jährige abzugeben. Sollte ein Sicherheitsmitarbeiter oder Helfer vorgenanntes feststellen, werden die abgebenden Personen vom Gelände verwiesen.

©SG Zell/Weipoltshausen/Madenhausen e.V.. Alle Rechte vorbehalten.

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